Zipf.Solutions UG

Software & IT 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen)
der Zipf.Solutions UG  im nachfolgenden Zipf.Solutions UG genannt
Stand 01.10.2014

Allgemeine Bestimmungen
Unsere nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sontige Leistungen zwischen der Firma Zipf Solutions UG und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Für die Lieferung von Software gilt zusätzlich zu unseren allg. Geschäftsbedingungen der jeweils für dieses Produkt gültige Lizenzvertrag.

Angebot und Vertragsabschluß
a.) unsere Angebote sind hinsichtlich Preisen, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend.
b.) bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft.

Preise und Zahlung
a.) angebotene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung zugesagt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand und Verpackung, wenn nicht anders angegeben.
b.) alle Zahlungen erfolgen bar, durch Scheck oder Überweisung. Skonto wird nicht gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
c.) bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
d.) Bei Nichtabnahme bzw. Nichterfüllung der Gegenleistung durch den Kunden ist Zipf Solutions UG berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden, sie beträgt jedoch mindestens 20 % des gesamten Auftragswertes.

Lieferung und Versand
a.) Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sowie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen und behördliche Anordungen hat der Verkäufer Zipf Solutions UG nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer HZ Software GmbH, die Frist angemessen zu verschieben. Wird die Lieferung aufgrund der oben genannten Umstände unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Beanstandungen und Gewährleistungen
a.) etwaige Mängel der Lieferung hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware uns schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind, sind unverzüglich nach der Aufdeckung zu rügen.
b.) Änderungen in Konstruktion oder Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsschluß vornehmen und welche die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Rüge.
c.) Verschleißerscheinungen lösen keine Gewährleistung aus.
d.) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn drei Nachbesserungen unmöglich sind oder mißlingen oder Ersatzlieferungen unmöglich sind, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Andere Rechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere keine Schadenersatzansprüche einschließlich Verzugs- und Mangelfolgeschäden, es sei denn, daß wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In diesem Fall ist die Haftung auf den Wert unserer Lieferung beschränkt.
e.) andere als unter d.) genannte Rechte stehen dem Kunden nicht zu.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
a.) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware.
b.) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg.

Umdeutung ungültiger Bestimmungen
Sollte ein Punkt dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder wer
den, so wird der Bestand der übrigen Punkte hierdurch nicht berührt.